Bei Möbeln entstehen die meisten Auseinandersetzungen nicht über den Preis, sondern über Materialangaben, Lieferversprechen und die Frage, ob ein Stück zurückgegeben werden kann. Diese drei Punkte legen wir vor der Produktion fest.
- Materialbezeichnungen müssen zutreffen
- Massivholz, Echtleder oder Furnier sind keine austauschbaren Begriffe. Eine beiläufige Formulierung im Video, die ein Material aufwertet, ist irreführend, auch wenn die Produktseite es korrekt beschreibt.
- Lieferzeitangaben sind bindend
- Eine im Beitrag genannte Lieferzeit wird von Kunden als Zusage verstanden. Weil Lieferketten schwanken, arbeiten wir mit einer Spanne und einem Hinweis auf die tagesaktuelle Auskunft statt mit einer festen Zahl.
- Widerruf und Maßanfertigung
- Bei Bestellungen über das Internet besteht in der Regel ein Widerrufsrecht, bei nach Kundenwunsch angefertigten Stücken dagegen nicht. Wird beides im selben Beitrag gezeigt, muss der Unterschied benannt werden.
Hinweis: allgemeine Einordnung, keine Rechtsberatung. Material-, Liefer- und Widerrufsangaben verantwortet der Händler und stellt sie vor Produktionsstart bereit.