Neben der allgemeinen Pflicht, bezahlte Beiträge als Werbung erkennbar zu machen, gelten in der Gastronomie zusätzliche Regeln, sobald Aussagen über Nährwert, Gesundheit oder Alkohol im Spiel sind. Diese Punkte klären wir vor dem Briefing, damit sie nicht erst nach der Veröffentlichung auffallen.
- Nährwert- und gesundheitsbezogene Aussagen
- Formulierungen wie fettarm, zuckerfrei oder gesundheitsfördernd unterliegen der europäischen Health-Claims-Verordnung. Solche Aussagen sind nur zulässig, wenn sie zugelassen und belegbar sind, deshalb gehören sie nicht in ein freies Creator-Skript.
- Alkoholwerbung
- Beiträge zu alkoholischen Getränken dürfen sich nicht an Minderjährige richten. Bei Profilen mit erkennbar junger Zuschauerstruktur verzichten wir auf dieses Motiv, statt auf eine Altersschätzung zu vertrauen.
- Preisangaben im Beitrag
- Werden konkrete Preise genannt oder eingeblendet, müssen es Endpreise sein. Wechselnde Tagesangebote im Video führen regelmäßig zu Abweichungen gegenüber der Karte, deshalb halten wir Preise aus kurzlebigen Formaten heraus.
Hinweis: allgemeine Einordnung, keine Rechtsberatung. Bei konkreten Aussagen zu Gesundheit oder Alkohol prüft der Betrieb die Formulierung mit eigener rechtlicher Beratung.