Wer eine konkrete Immobilie in einem kommerziellen Medium bewirbt, muss bestimmte Energieangaben mitliefern. Genau daran scheitern Creator-Beiträge regelmäßig, weil sie als Video und nicht als Anzeige gedacht werden. Wir klären vor der Produktion, ob ein Beitrag objektbezogen ist, und ziehen die Angaben aus dem Energieausweis nach.
- Angaben aus dem Energieausweis
- Bei objektbezogener Werbung gehören unter anderem Art des Energieausweises, wesentlicher Energieträger der Heizung, Baujahr, Energiekennwert und Effizienzklasse in die Anzeige. Fehlen sie, ist der Beitrag angreifbar, unabhängig davon, wer ihn veröffentlicht hat.
- Objektbezug bewusst vermeiden
- Bei allgemeinen Erklärformaten ohne konkretes Objekt entfällt diese Pflicht. Deshalb trennen wir im Briefing sauber zwischen Ratgeberbeitrag und Objektbewerbung, statt beides in ein Video zu mischen.
- Aussagen zu Wertentwicklung und Rendite
- Prognosen zu Wertsteigerung oder Mietrendite sind Werbeaussagen mit hohem Risiko. Sie gehören nicht in ein Creator-Skript, sondern allenfalls in eine schriftliche Unterlage, die der Anbieter selbst verantwortet.
Hinweis: allgemeine Einordnung, keine Rechtsberatung. Die Pflichtangaben liefert der Anbieter aus dem gültigen Energieausweis, wir übernehmen sie unverändert ins Briefing.